2. 2.1. Mit Klage vom 3. Juli 2020 stellte die Klägerin dem Bezirksgericht R._____ die folgenden Rechtsbegehren: 1. Anfechtung der Kündigung vom 23. November 2019 per 31. Dezember 2019 gemäss Art. 271a OR. Es sei festzustellen, dass die Kündigung vom 23. November 2019 missbräuchlich, unwirksam und nichtig sei. 2. Die Beklagte sei zu verurteilen, der A._____ AG den Schaden sowie sämtliche Kosten wegen der missbräuchlichen Kündigung vollumfänglich in angemessener Höhe zu ersetzen. 3. Die Beklagte sei zu verurteilen, vorliegende Mängel zu beseitigen, Forderungen zu begleichen und Unterlagen herauszugeben.