4.4.6. Weiter machen die Beklagten geltend, die Klägerin hätte nur Teilleistungen durch Subunternehmer erbringen lassen, nicht aber den gesamten Bau auf einen Subgeneralunternehmer übertragen dürfen. Mit diesem Vorgehen habe die Klägerin einen versteckten Gewinn zu erwirtschaften versucht (Berufung Rz. II.4.8).