lage / Bedingung scheiterte auch weder am Bauprojekt, da für dieses gerade die Baubewilligung erteilt wurde, noch an der Mitwirkung der Gemeinde R., da diese die Nutzungszifferübertragung von 14.28 m2 in der Baubewilligung bewilligte. Einzige Auflage / Bedingung war somit nur noch, eine entsprechende Eintragung im Grundbuch und eine entsprechende Mitteilung an die Bauverwaltung der Gemeinde R. (Ziff. B/8). Dass sich die Ehegatten X. der Ausführung der entsprechenden Formalien widersetzt hätten, ist vor dem Hintergrund ihres Einverständnisses nicht erstellt. Demnach war die Auflage /