II.2.2.6) gehen an der Sache vorbei. PEER führt deutlich aus, dass ein fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nur dann von Bedeutung ist, wenn es die Ursache eines Baumangels darstellt (PEER, Das Leistungsverzeichnis bei Bauwerkverträgen, 2018, N. 535), der in casu, wie gesagt, nicht vorliegt. - 14 -