Weiter habe die Vorinstanz die SIA-Norm 118 in diversen Punkten verletzt: Art. 21 SIA-Norm 118 sei verletzt, weil die Vorinstanz dem Plansatz vom 9. Juni 2017 (Klagebeilage 8) den Vorrang gegenüber der Bau- und Leistungsbeschreibung eingeräumt habe, Art. 25 und 27 SIA-Norm 118, weil die Klägerin keine Änderungen schriftlich festgehalten habe, und Art. 89 SIA-Norm 118, weil Veränderungen nicht schriftlich anhand eines Nachtrags mit Kostenfolge vorgenommen worden seien (Berufung Rz. II.4.9).