3. 3.1. Gegen diesen ihnen am 18. Mai 2022 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid erhoben die Beklagten am 17. Juni 2022 fristgerecht Berufung mit den folgenden Anträgen: " 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden, Präsidium Zivilgericht, vom 15.12.2021 sei aufzuheben und die Klage der Berufungsbeklagten folglich vollumfänglich abzuweisen.