Total Fr. 4'685.20 Die Gerichtskosten werden den Beklagten/Widerkläger 1 und 2 in solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag von Fr. 4'685.20 auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin von Fr. 3'090.– verrechnet, so dass die Beklagten/Widerkläger 1 und 2 der Klägerin Fr. 3'090.– in solidarischer Haftbarkeit für den ganzen Betrag direkt zu ersetzen haben. Die Beklagten/Widerkläger 1 und 2 haben unter solidarischer Haftbarkeit der Gerichtskasse Fr. 1'595.20 zu bezahlen."