" 1. In Gutheissung der Klage werden die Beklagten/Widerkläger 1 und 2 verpflichtet – unter Vorbehalt des Nachklagerechts -, der Klägerin Fr. 30'000.– nebst Zins zu 5% seit 15. Oktober 2017 unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag zu bezahlen. 2. Die Teilwiderklage der Beklagten/Widerkläger 1 und 2 wird vollumfänglich abgewiesen. 3. 3.1. Die Kostennote des Vertreters der Klägerin, Rechtsanwalt Thomas Kaiser, Q., wird im Umfang von Fr. 12'334.90 (inkl. MwSt Fr. 881.90) richterlich genehmigt.