3. Widerklageweise sei die Widerbeklagte im Sinne einer Teilwiderklage und unter dem Vorbehalt eines Nachklagerechts (Nachklagevorbehalt zufolge Teilwiderklage) richterlich zu verpflichten, den Widerklägern 1 und 2 einen Betrag von CHF 26'278.85 zu bezahlen, zzgl. Zins zu 5% seit dem 23.08.2017. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin und Widerbeklagten." 2.3. Mit Replik und Widerklageantwort vom 24. Juni 2019 hielt die Klägerin an ihren Klagebegehren fest und beantragte, die Widerklage sei kostenfällig abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.