" 1. Die Beklagten seien – unter Vorbehalt des Nachklagerechts – zu verpflichten, der Klägerin CHF 30'000.– nebst Zins zu 5% seit 15. Oktober 2017 zu bezahlen, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten, unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag." 2.2. Mit Klageantwort und Teilwiderklage vom 26. November 2018 stellten die Beklagten und Widerkläger (im Folgenden: Beklagten) folgende Rechtsbegehren: