1.2. Mit Bauwerkvertrag vom 16. / 17. März 2017 bestellten die Beklagten von der Klägerin sodann die schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhauses mit zwei Carports und Gerätehaus gemäss den erstellten Plänen für den Preis von Fr. 703'550.00 (Klagebeilage 5). 1.3. Mit Schreiben vom 23. August 2017 sind die Beklagten vom Bauwerkvertrag zurückgetreten (Klagebeilage 16). Über die Folgen des vorzeitigen Vertragsrücktritts sind sich die Parteien uneinig. 2. 2.1. Mit Teilklage vom 5. September 2018 stellte die Klägerin und Widerbeklagte (im Folgenden: Klägerin) vor dem Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Zivilgerichts, folgende Rechtsbegehren: