47 OR nur unter besonderen Umständen besteht, welche auch die Schwere der Verletzung betreffen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1A.235/2000 vom 21. Februar 2001 E. 5b mit Hinweis auf BGE 125 III 70 E. 3a). Entsprechend vermögen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts fahrlässig verursachte Bagatellverletzungen keinen Anspruch auf Genugtuung zu begründen. Als solche gelten Verletzungen, die problemlos ausheilen, wie namentlich eine - 20 -