Urteil des Bundesgerichts 4A_307/2008 und 4A_311/2008 vom 27. November 2008 E. 2.4). Nicht mehr adäquat sind indessen psychische Beschwerden, die erst Jahre nach einem Bagatellunfall eine medizinisch ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit verursachen und die durch eine langanhaltende Arbeitslosigkeit seit dem Unfall verursacht sein könnten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4C.50/2006 vom 26. Juli 2006 E. 4).