Bei völligem Fehlen nachweisbarer Veränderungen habe er bereits nach wenigen Wochen über stärkste Beschwerden geklagt. Arbeitsversuche ohne körperliche Belastung habe er nach wenigen Stunden abgebrochen, sei jedoch in derselben Zeit mehrere Stunden mit seinem Auto nach Deutschland gefahren, um seine Familie zu besuchen (KB 24 S. 10). In der konsolidierten Zusammenfassung führen die Gutachter dazu aus, sie hätten die Symptomausweitung eingehend diskutiert. Aus psychiatrischforensischer Sicht seien diese Ausweitungen durchaus mit der festgestellten depressiven Episode vereinbar (KB 24 S. 31).