Testverfahren höchst auffällige Resultate gezeigt hätten. Namentlich habe er bei der Bremer Symptomvalidierung (BSV), welche sowohl auditiv als auch als visuelle Kurzzeitgedächtnisprüfung durchgeführt wurde, 45 bzw. 21 Fehlreaktionen produziert, wobei ein Wert grösser als 4 mit 95 % prozentiger Wahrscheinlichkeit als Beweis eines Aggravationsversuchs gelte (KB 24 S. 24). Schliesslich hat auch der Hausarzt des Klägers, Dr. med. K., den Gutachtern gegenüber ausgeführt, er habe insgesamt einen zwiespältigen Eindruck vom Kläger gewonnen. Bei völligem Fehlen nachweisbarer Veränderungen habe er bereits nach wenigen Wochen über stärkste Beschwerden geklagt.