Gleichzeitig wird im Gutachten von einer Überlagerung der Symptome gesprochen, konkret, dass die initial posttraumatischen Kopf- und Nackenschmerzen wahrscheinlich durch einen sekundären Medikamentenkonsum-Kopfschmerz überlagert worden seien (KB 24 S. 30). Damit bleibt letztlich der Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Symptomen und den verschiedenen Teilursachen unklar. Denkbar erscheint zumindest – wie bereits die Vorinstanz ausgeführt hat (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 6.4 ff.) – dass die subjektiv stark empfundenen Schmerzen im Zusammenhang mit der Aktivierung der Spondylarthrose zu einem Medikamentenüberkonsum, Kopfschmerzen sowie der depressiven Episode geführt haben.