Die Gutachter gehen somit einhellig davon aus, dass die Beschwerden des Klägers nicht alleine auf das Unfallgeschehen zurückgeführt werden können. Vielmehr sind sie sich einig, dass sich das aktuelle Beschwerdebild nur durch das Hinzutreten weiterer, unfallfremder Faktoren, namentlich dem degenerativen Vorzustand, dem Medikamentenüberkonsum, der depressiven Episode und der daraus abgeleiteten Symptomausweitung erklären lasse und sich die Symptome teilweise überlagert hätten (KB 24 S. 33). Zwar ist nach dem Grundsatz der Teilkausalität für die Annahme eines natürlichen Kausalzusammenhangs nicht erforderlich, dass das schädigende Ereignis alleinige oder unmittelbare Ursache des Ergebnisses