Gleichzeitig weisen beide jedoch darauf hin, dass nebst dem Unfallereignis weitere Ursachen, konkret ein bildgebend nachgewiesener degenerativer Vorzustand in Form von ausgesprochenen Spondylarthrosen (KB 24 S. 16) sowie ein Medikamentenüberkonsum in Betracht zu ziehen sind (KB 24 S. 13 und 17). Eine weitere Erklärungsmöglichkeit – wenn auch nicht explizit als solche bezeichnet – wird im an unterschiedlicher Stelle erwähnten Aggravationsverhalten und in der Symptomausweitung des Klägers gesehen, die wiederum auf die mittelgradige Depression zurückgeführt wird (KB 24 S. 31).