Laut dem neurologischen Teilgutachten sind die vom Kläger beklagten chronischen Kopfschmerzen zwar als «chronischer Kopfschmerz nach leichter traumatischer Hirnverletzung oder aber nach HWS-Distorsion zu taxieren». Daraus habe sich mit Wahrscheinlichkeit später ein «Medikamenten-Überkonsum-Kopfschmerz» entwickelt, der die Hauptstörung überlagere und der behandelt werden sollte (KB 24 S. 12 f., 29 und 34).