vorinstanzliches Urteil E. 5.3.4). Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, ist eine Hirnerschütterung oder MTBI ein namentlich durch einen Kopfanprall oder einen Schlag auf den Kopf verursachtes kraniales Trauma, das zu einer Unterbrechung der zerebralen Funktionen führt. Die Diagnose setzt – wie auch der Gutachter teilweise ausführt (vgl. KB 24 S. 12) – entweder eine Episode von Bewusstlosigkeit oder einen Gedächtnisverlust für Ereignisse unmittelbar vor oder nach dem Unfall oder eine Bewusstseinsstörung (Benommenheitsgefühl, Desorientierung) im Zeitpunkt der Verletzung voraus (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_106/2013 vom 31. Mai 2013 E. 5.1; vorinstanzliches Urteil E. 5.3.4).