4.3.3.2. Der Kläger führt die behaupteten chronischen Kopf- und Nackenschmerzen im Wesentlichen auf eine angeblich durch den Unfall verursachte leichte traumatische Hirnverletzung sowie eine Distorsion der Halswirbelsäule zurück (Klage Rz. 53 f.). Insofern auch die Gutachter von einer wahrscheinlich durchgemachten milden traumatischen Hirnverletzung (MTBI, Commotio cerebri) ausgehen, kann mit der Vorinstanz mangels Schlüssigkeit nicht auf die entsprechende Diagnose abgestellt werden (vgl. KB 24 S. 29; vorinstanzliches Urteil E. 5.3.4).