Für die Feststellung natürlicher Kausalzusammenhänge im Bereich der Medizin ist das Gericht bisweilen auf die Angaben ärztlicher Experten angewiesen. Das Bundesgericht hat die Grundsätze der Beweiswürdigung im Zusammenhang mit medizinischen Fragen in BGE 125 V 351 dargelegt. Dieser Entscheid erging zwar im sozialversicherungsrechtlichen Zusammenhang, jedoch ist nach dem Vorstehenden nicht ersichtlich, inwiefern die darin enthaltenen Grundsätze nicht auch im haftpflichtrechtlichen Verfahren zur Anwendung gelangen sollten (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich HG130181 vom 15. April 2015 E. 3.2.2).