Weniger als einen Monat später wurde das Fahrzeug des Beklagten im Kanton T. in einer Polizeikontrolle angehalten. Da offenbar der Verdacht auf eine psychotische Phase des Beklagten bestand, wurde er auf die Notfallabteilung des I. verbracht, wo er in zunehmend agitiertem Zustand einem Polizisten die Dienstwaffe zu entwenden versuchte, was verhindert werden konnte. In einem Handgemenge biss er wiederum einen Polizeibeamten, diesmal in den Arm (vgl. den ebenfalls von der Vorinstanz weitergeleiteten Bericht der Kantonspolizei T. vom tt.mm.jjjj).