217; vgl. auch die Schilderung des Vorfalls vom 5. Juli 2019 durch den Beklagten in seiner am 18. November 2021 im Kindesschutzverfahren KEMN.2021.188/ KEKV.2021.17 verfassten Stellungnahme [act. 206], wonach ihm mit Sicherheit jemand LSD in den Drink gemischt haben müsse), kam es am 20. Juni 2022 und am 10. Juli 2022 zu weiteren Vorfällen. Am 20. Juni 2022 begab er sich, einzig mit Unterhosen bekleidet, im Drogenrausch/Verfolgungswahn aus seiner Wohnung auf die Strasse. Auf der - 14 -