eine ihr zu Hilfe eilende männliche Drittperson beschimpfte und bespuckte er und schlug sie auf den Oberkörper (Berufungsantwortbeilage 2, offenbar ein Auszug aus dem Urteil vom 5. Juli 2019). Wegen dieses Vorfalls wurde der Beklagte zu einer Geldstrafe Fr. 23'270.00 und einer Busse von Fr. 1'500.00 verurteilt (vgl. die vom Beklagten anlässlich der Hauptverhandlung eingereichte Rechnung der Staatsanwaltschaft zu einem am 15. April 2020 ergangenen Strafbefehl), die er im Zusammenhang mit seiner Leistungsfähigkeit zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen berücksichtigt wissen will.