So belästigte er am 5. Juli 2019 und damit noch vor der Geburt des Klägers am Bahnhof in alkoholisiertem Zustand eine Frau sexuell (körperlich und verbal); eine ihr zu Hilfe eilende männliche Drittperson beschimpfte und bespuckte er und schlug sie auf den Oberkörper (Berufungsantwortbeilage 2, offenbar ein Auszug aus dem Urteil vom 5. Juli 2019).