Denn eine vergleichbare Beziehung müsste über einen längeren Zeitraum erst aufgebaut werden. Andererseits ist vorliegend zu beachten, dass der den Obhutswechsel beantragende Elternteil trotz Leistungsfähigkeit (zur aktuellen Leistungsfähigkeit des Beklagten trotz zufolge Arbeitsunfähigkeit verringertem Einkommen vgl. die instruktionsrichterliche Verfügung vom 6. Juni 2022) seiner Unterhaltspflicht (praktisch) nicht nachgekommen ist, und damit den Obhutsinhaber gegen dessen Willen zur Verhinderung einer Sozialhilfeabhängigkeit in eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit gedrängt hat (vgl. dazu die von der Kindsmutter in der Befragung durch die Kindesschutzbehörde, act.