3. Der Beklagte wird verpflichtet, B. an den Unterhalt des gemeinsamen Kindes A. monatlich im Voraus Fr. 1'900.00 zu bezahlen. 4. Die Arbeitgeberin des Beklagten, H., [...], wird angewiesen, von dessen Lohn ab sofort monatlich den Betrag von Fr. 1'900.00 nebst allfälliger Kinderzulagen abzuziehen und auf das Konto IBAN CH13 0900 0000 4028 9988 8, lautend auf B., zu überweisen."