Phase II Es sei festzustellen, dass in der Phase zwischen 1[.] Januar 2022 bis und mit Februar 2030 die Kindsmutter verpflichtet ist, dem Kindsvater monatlich Fr. 500.00 zu bezahlen, dies ebenfalls vorschüssig auf den Ersten jeden Monats zuzüglich allfällig bezogene Kinder-/ Ausbildungszulagen[.]