Stufe 2 (nach einem Monat): Während vier Sonntagen im Juli 2022 respektive ab dem zweiten Monat jeweils zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr. Stufe 3 (nach zwei Monaten): Während dem Monat August 2022 respektive ab dem dritten Monat an jedem Wochenende vom Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr. Stufe 4 Ab September 2022 respektive ab dem 4. Monat wohnt A. beim Vater. In der Folge hat die Kindsmutter das Recht, den Sohn während jedem zweiten Wochenende vom Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr sowie während drei Wochen Ferien pro Jahr zu sich auf Besuch zu nehmen. 3[.] (ergänzt) Die Erziehungsgutschriften gemäss Art. 52f bis AHVV werden ganz dem Vater D. angerechnet.