Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgaben: - Unterstützung der Eltern in ihrer Sorge um A. mit Rat und Tat; - Überwachung der Umsetzung des Besuchsrechts, Vermittlung bei Konflikten der Eltern und gegebenenfalls Festlegung der Modalitäten – insbesondere über den Zeitpunkt des Ausbaus des Besuchsrechts; - Unterstützung der Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Mediationsstelle. 10. Die restlichen Anträge des Beklagten werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.