2.3. Anlässlich der Verhandlung vom 20. Januar 2022 vor dem Gerichtspräsidium Zofingen wurden die Kindsmutter und der Beklagte befragt. Im Anschluss daran nahmen die Parteivertreter zum Beweisergebnis Stellung. Der Kläger stellte abschliessend folgende Anträge: " 1. Es sei die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten. 2. Die Obhut sei bei der Mutter festzusetzen, Wohnsitz bei der Mutter beizubehalten.