3.1 Sollte das Gericht im Urteil im Grundsatz zu einer Lösung kommen, wie sie von der Gegenseite beantragt wird (Obhut und Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Mutter zuzuweisen), so werden insbesondere die folgenden beiden Anträge gestellt: - (3.1.1.) Die monatlichen Alimente seien im Vergleich zu den beantragten massiv zu senken. - (3.1.2) Dem Vater sei per sofort ein angemessenes Besuchsrecht zuzusprechen."