154) vorstellig wurde, bei dem er nach Beurteilung des Spezialisten nicht mehr klar denken konnte (act. 153) und das, den abgelesenen Werten nach zu urteilen, seit Längerem vorgelegen haben musste (act. 157). Die Ehefrau des Klägers (E.) hat denn auch ausgesagt, dass sie diesen nach der Kündigung im September mehrfach bewusstlos im Bett angetroffen hatte (act.