5.3.3.2.2. Die beklagtische Bemerkung, dass in einem gekündigten Arbeitsverhältnis zu sein, für den Entlassenen bedeute, in einer sehr stabilen Situation zu sein, erscheint schon allgemein, aber erst recht mit Bezug auf einen Diabetiker des Typs 1, bei dem emotionaler Stress zu einer Entgleisung des Blutzuckerwerts führen kann, was schlimmstenfalls lebensbedrohend werden kann, verfehlt. Im Übrigen widerspricht sich die Beklagte selber, wenn sie einerseits unter Hinweis auf die Zeugenaussage von Dr. med.