hätte der Kläger ein ernsthaftes Blutzuckerproblem gehabt, hätte es mehrere Arztvisiten gegeben; es verhalte sich sogar so, dass sich die beiden Ärzte gar nicht kennten, weil der Kläger sie gar nicht über die "gegenseitige Existenz" aufgeklärt habe; - 15 - anderseits habe es die Ärzte auch nicht interessiert, dass es andere behandelnde Ärzte gebe. Dr. C. habe offensichtlich auch keine Ahnung von der Arbeitsplatzsituation des Klägers gehabt, ansonsten er nicht ausgesagt hätte, diese sei instabil; in einem gekündigten Arbeitsverhältnis zu sein, sei doch eine "sehr stabile Situation" (Berufung S. 7 f. Rz. 24 ff.).