was mit deutlich reduziertem Allgemeinzustand gemeint sei, präzisierte Dr. med. C., dass "man" bei gutem Allgemeinzustand arbeiten gehen, essen und trinken sowie Sport treiben könne; der Kläger habe über viele Jahre eine sehr gute und stabile Einstellung der Blutzuckerwerte gehabt; "in dieser [d.h. der anlässlich der Konsultation vom 22. Oktober 2019 gegebenen] Situation" seien die Werte einem Auf und Ab unterworfen gewesen, was dokumentiere, dass der emotionale Stress des Klägers massiv auf die körperlich messbaren Faktoren Einfluss gehabt habe; mit diesen Blutzuckerwerten sei eine Arbeitstätigkeit des Klägers nicht vereinbar gewesen.