Dieser betreut als Facharzt für Diabetologie den Kläger offenbar seit 2007 als Patienten (act. 152). Dr. med. C. führte in der Zeugenbefragung aus, Diabetes mellitus von Typ 1 sei von der Therapieintensität her nicht vergleichbar bzw. etwas völlig anderes als der Typ 2, der in 95 % der Fälle mit Übergewicht verbunden sei, einen milden Verlauf aufweise und mit Spritzen und Medikamenten eingestellt werden könne. Beim Typ 1 produziere die Bauchspeicheldrüse kein einziges Tröpfchen Insulin, sodass der betroffene Patient innert 24 Stunden tot sei, wenn "nichts dagegen [ge]macht" werde.