Schranken geleisteten eigentlichen "Offenbarungseid" (act. 180) zugegeben, in der Lage gewesen zu sein, allein durch eine Umstellung der inneren Einstellung und Motivation die gesundheitliche Beeinträchtigung zu überwinden und sich arbeitsfähig zu fühlen. Folgerichtig habe er der Beklagten seine Arbeitskraft wieder zur Verfügung gestellt.