diese Bestimmung schliesst selbst eine vorweggenommene Beweiswürdigung und Indizienbeweise nicht aus. Hat ein Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit eines Arztzeugnisses oder ist es vertraglich vereinbart, ist er berechtigt, auf eigene Kosten eine vertrauensärztliche Untersuchung zu verlangen (BGE 8C_619/2014 -9-