1.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 14. April 2021 vor dem Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Brugg wurden Dr. med. C., Dr. med. D. (per Skype), E. (die Ehefrau des Beklagten) und F. (der Bruder von G.) als Zeugen sowie die Parteien (für die Beklagte deren Verwaltungsratspräsident G.) befragt. Im Anschluss daran nahmen die Parteien Stellung zum Beweisergebnis. 1.6. Gleichentags fällte das Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Brugg folgenden Entscheid: " 1. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger brutto Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5% seit 1. Februar 2020 zu bezahlen. -3-