2.2. Der Entscheid wurde dem Kläger am 14. April 2022 in motivierter Fassung zugestellt. Der Kläger reichte daraufhin beim Gerichtspräsidium Lenzburg -3- eine vom 20. April 2022 datierte Eingabe ein (Eingang bei Gericht am 25. April 2022), die von diesem mit Verfügung vom 27. April 2022 zur Behandlung als Beschwerde an das Obergericht weitergeleitet wurde. Das Obergericht zieht in Erwägung: