Am Tag der anberaumten Schlichtungsverhandlung (4. November 2021) zog der Kläger sein "Schlichtungsgesuch" wieder zurück, worauf das Verfahren SC.2020.45 mit Entscheid vom 8. November 2021 als infolge "Rückzug des Begehrens" erledigt von der Kontrolle abgeschrieben wurde (Entscheid/Verfügung der Gerichtspräsidentin vom 8. November 2021).