3. Die Gesuchsgegnerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsteller [= Kläger] folgende Zahlungen zu leisten: - CHF 3'049.05 brutto für den 13. Monatslohn - CHF 1'567.50 brutto für zu hohe Lohn- und Krankentaggeld-Kürzungen - CHF 2'018.70 brutto für die Ferienauszahlung 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin."