276 Abs. 3 ZGB). Bei früherem Eintritt wirtschaftlicher Selbständigkeit endet die elterliche Unterhaltspflicht daher vor Volljährigkeit (FOUNTOULAKIS CHRISTIANA/ BREITSCHMID PETER, in: Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I, 6. Aufl. 2018, N. 5 zu Art. 277 ZGB). 5.5. Eine Verletzung von Art. 277 Abs. 2 ZGB ist nicht ersichtlich, hat doch die Vorinstanz ein allfälliges Andauern der Unterhaltspflicht über die Volljährigkeit hinaus in Dispositiv-Ziffer 2.4 festgehalten. Ein Widerspruch von Dispositiv-Ziffer 2.4 zu Dispositiv-Ziffer 2.1 ist nicht ersichtlich, wird doch - 27 -