Haben mehrere Elternteile mehrere Kinder in verschiedenen Schulstufen und werden diese Kinder selbst betreut, so kann der Betreuungsunterhalt pro Kind maximal demjenigen Betrag entsprechen, welcher unter Berücksichtigung des hypothetischen Einkommens des hauptbetreuenden Elternteils für dieses Kind maximal zugesprochen werden könnte. Bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Elternteile ist der Betreuungsunterhalt – innerhalb der vorher umschriebenen Schranken – den finanziellen Verhältnissen entsprechend anzupassen (zum Ganzen MAIER, a.a.O., S. 374).