Grundsätzlich muss der Betreuungsunterhalt dort, wo mehrere Kinder berechtigt sind, vorab als Globalbetrag festgelegt und dann auf die einzelnen Berechtigten verteilt werden (SPYCHER ANNETTE, Betreuungsunterhalt, in: FamPra.ch 2017, 198 ff., S. 221). Dabei ist zu beachten, dass die Betreuungsintensität des Kindes gewöhnlich mit fortschreitendem Alter abnimmt und deshalb bei Geschwistern der Betreuungsunterhalt je nach Alter höher oder tiefer ausfallen muss. Um komplizierte und umständliche Berechnungen mit zahlreichen Phasen zu vermeiden, kann es allerdings bei mehreren Geschwistern, welche im gleichen Haushalt leben und die - 24 -