Sodann wird von folgenden hypothetischen (auf ein Jahr aufgerechneten) bereinigten einkommensteuerrechtlichen Abzügen ausgegangen:  Fahrkosten: Fr. 100.00 x 12 = Fr. 1'200.00;  Auswärtige Verpflegung: Fr. 3'200.00;  Pauschalabzug zur Abgeltung der allgemeinen Berufskosten: Fr. 2'000.00;  Pauschalabzug für Versicherungsprämien: Fr. 2'000.00. Entsprechend wird von einem massgebenden Einkommen von Fr. 30'700.00 ausgegangen (Fr. 53'100.00 – hypothetische bereinigte einkommensteuerrechtliche Abzüge [1'200.00 + Fr. 3'200.00 + Fr. 2'000.00 + Fr. 2'000.00] – Einkommensabzug von Fr. 14'000.00).