Derzeit betragen die Richtprämien für Erwachsene Fr. 4'830.00 und für Kinder Fr. 1'110.00, der Einkommensabzug für Alleinstehende mit Kindern Fr. 12'000.00 und pro Kind Fr. 2'000.00 und der Einkommenssatz beträgt 17% (Anhang 1 der Verordnung zum KVGG ["V KVGG"]). Die Einkommensobergrenze (bereinigtes steuerbares Einkommen) für einen Anspruch auf Prämienverbilligung für alleinstehende Erwachsene liegt damit derzeit bei Fr. 30'541.00.