Reichen die vorhandenen Mittel nicht zur Deckung des Bedarfs aller Kinder aus, erfolgt die Verteilung des Mankos auf alle Kinder, und die Folgen müssen damit von allen betroffenen Familien mitgetragen werden. Vor der Verteilung eines Mankos ist jedoch zu prüfen, ob und in welchem Umfang die jeweiligen anderen Elternteile der betreffenden Kinder in Bezug auf ihre eigenen Kinder leistungsfähig sind. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob und inwiefern sie in Bezug auf aus anderen Verbindungen stammenden Kindern beistandspflichtig sind (zum Ganzen MAIER, a.a.O., S. 375 f.).